BEHANDLUNGSANGEBOT
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Sie geht davon aus, dass Verhalten im Laufe des Lebens erlernt wurde. Eine psychische Erkrankung entsteht, wenn das Erlernte, das früher einmal sinnvoll oder nützlich war, hier und heute nicht ausreicht oder sogar hinderlich ist, den Lebensalltag oder belastende Lebensereignisse zu bewältigen.
Als Verhaltenstherapeutin lege ich einen Fokus darauf, Veränderungen, die Sie sich wünschen und mit mir erarbeiten möchten, über Ihr Denken und Fühlen immer auch in Ihr konkretes Handeln zu bringen.
Verhaltenstherapie ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht, dabei werden bereits vorhandene Stärken und Fähigkeiten genutzt.
Ziel und zugleich Voraussetzung ist für mich dazu sowohl eine hohe Transparenz Ihnen gegenüber und eine Begegnung auf Augenhöhe mit Ihnen, als auch eine Abstimmung der Behandlung mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, über die ich mich regelmäßig fortbildungsfreudig auf dem Laufenden halte.Als Psychologische Psychotherapeutin in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie behandele ich das gesamte Spektrum psychischer Störungen: Depression, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen, Essstörungen, psychogene Schmerzstörungen, Krankheitsängste, komplexe Trauerreaktionen, Schlafstörungen, sexuelle Funktionsstörungen, psychische Folgen körperlicher Erkrankungen etc.
Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen in diesem Spektrum richtig aufgehoben ist, sprechen Sie mich gern an, damit ich Sie beraten kann, welche Möglichkeiten Ihnen die Verhaltenstherapie oder alternativ andere Herangehensweisen konkret eröffnen könnten, damit Sie in Ruhe und gut informiert den Weg auswählen können, der für Sie der richtige ist.
THERAPIEPLATZ und TERMINE
Jede Woche erreichen mich mehrere Anfragen von Interessenten, die dringend einen Therapieplatz suchen.
Ich bemühe mich, viele Menschen zu versorgen, aber meine Kapazitäten sind begrenzt. In der Regel kann ich neue Patienten nur dann aufnehmen, wenn eine laufende Behandlung zum Abschluss kommt, was sich meist nicht genau planen lässt. Daher kann ich leider keine exakten Aussagen zu den Wartezeiten machen.
ABLAUF
Wenn Sie telefonisch Kontakt zu mir aufnehmen, vereinbaren wir einen Termin zu einem ersten Gespräch. In diesem Vorgespräch können wir uns persönlich kennenlernen und Sie können Ihre Probleme und Ihr Anliegen schildern und sehen, ob „die Chemie stimmt“. Gemeinsam schauen wir, ob eine ambulante Psychotherapie in unserer Praxis für Sie der stimmige und passende Weg ist. Auch ergänzende oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen) können besprochen werden.
Nach einer gemeinsamen Entscheidung für die Therapie schließt sich eine Phase der Diagnostik und des weiteren Kennenlernens an, die sogenannten probatorischen Sitzungen. Es wird eine sorgfältige Diagnosestellung inkl. Fragebogen-Diagnostik erfolgen und gemeinsam Ihr individueller Therapieplan entwickelt in diesen (bis zu fünf) Sitzungen.
Ggf. wird dann ein Antrag auf die Kostenübernahme für Ihre Therapie gestellt.
Anschließend kann die ambulante Psychotherapie beginnen.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich in der Praxis statt.Bei verschiedenen Erkrankungsbildern (z.B. Zwangsstörungen, Angststörungen) ist das Aufsuchen bestimmter Orte gemeinsam mit der Therapeutin von entscheidender Bedeutung (z.B. ist einer Höhenangst „rein theoretisch“ schlecht beizukommen, es braucht einen Turm, um zu spüren, dass man sie bewältigen kann und bewältigt hat).
Nach guter Vorbereitung, mit Ihrem aufgeklärten Einverständnis und gegebenenfalls nach Rücksprache mit Ihren Kostenträgern bin ich explizit darum bemüht, Sie in solchen „Expositionen“ persönlich zu begleiten, so es uns logistisch irgendwie möglich ist. Dieses erhöht die Wirksamkeit Ihrer Psychotherapie um ein Vielfaches.
Um dies tun zu können, bitte ich alle Patienten/innen gelegentlich wechselseitig um Flexibilität und Verständnis bezüglich einzelner Terminverschiebungen und auch Sie selbst um Kreativität und Flexibilität zur Planung und Durchführung dieser besonderen Sitzungen.
KOSTENÜBERNAHME
Gesetzliche Krankenkassen
Als private Praxis kann ich leider nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.Die Anzahl der zum Vertragsarztsystem mit Abrechnungserlaubnis über die gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten wird von der Kassenärztlichen Vereinigung reguliert. Diesbezüglich besteht ein bekanntes Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
Für Ihre Suche nach einem Therapieplatz bei Psychologischen Psychotherapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen direkt abrechnen können, finden Sie hier einige Suchmöglichkeiten verlinkt.
Private Versicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Bei der Beihilfe und einigen privaten Krankenversicherungen wird nach den ersten (probatorischen, s.o.) Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen erwartet. Bitte informieren Sie sich möglichst im Vorfeld über Ihre individuell getroffenen Versicherungsinhalte in Ihren Unterlagen oder über Ihre Sachbearbeiter/innen. Jede Versicherung hat eigene Antragsformulare, die Sie sich anfordern oder auf deren Homepage herunterladen können.
Weitere Kostenträger
könnten z.B. die Bundeswehr, die Bundespolizei oder die Berufsgenossenschaften sein. Diese übernehmen bei entsprechender Indikation die Kosten für eine Verhaltenstherapie in einer Psychotherapeutischen Privatpraxis.
Auch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) können die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden, sofern Sie aufgrund einer Gewalttat gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben. Informationen zum Opferentschädigungsgesetz finden Sie auf der Seite des Amtes der Bundesregierung oder auf den Seiten des Weißen Rings .Ebenso kommt eine Finanzierung aus Mitteln des vom Bund eingerichteten Fonds sexueller Missbrauch (FSM) in Betracht, wenn Sie die Kriterien erfüllen und ein Antrag positiv beschieden wurde.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dazu entschließen, Ihre Behandlung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Formalitäten mit Versicherungen spielen für Sie dann keine Rolle. Die Kosten für eine Verhaltenstherapie richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP, diese ist eine Entsprechung der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ von 1982/1996).Vorteile selbst finanzierter Psychotherapie - Sitzungen können z.B. sein, dass keinerlei Bekanntgabe Ihrer Diagnose ggü. etwaigen Kostenträgern erfolgen muss. Dies kann bei angestrebter Verbeamtung oder für bestimmte angestrebte Berufsgruppen (leider!) sinnvoll sein.
Oder Sie möchten möglicherweise auf diese Weise während der Wartezeit auf eine mögliche Bewilligung durch externe Kostenträger Ihre Psychotherapie bereits nahtlos nach Ihren probatorischen Sitzungen (s.o.) beginnen.Zu Ihrer Information:
Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine Psychotherapie komplett selbst bezahlen, als auch für den Fall, dass Ihnen lediglich Zuzahlungen entstehen. In der Rubrik außergewöhnliche Belastungen können Sie Rechnungen und Fahrten als Krankheitskosten aufführen. Das Finanzamt fordert hierfür ggf. noch eine ärztliche Überweisung.
PSYCHOTHERAPIE ALS IGEL-LEISTUNG
Psychotherapeutische Methoden sind selbstverständlich nicht nur dann hilfreich, wenn sich bereits eine psychische Erkrankung manifestiert hat. Ebenso können sie auch im Sinne einer Präventionsmaßnahme oder zur Unterstützung bei einer Neuorientierung, Problemlösung und vielem mehr sinnvoll sein.
Konkret können Anwendungsbereiche z.B. sein:
- ein Stressbewältigungstraining,
- die Begleitung eines Entscheidungsprozesses,
- eine Paarberatung,
- ein Training sozialer Kompetenzen,
- Entspannungsverfahren als Präventionsbehandlung,
- eine Berufswahl-/Laufbahnberatung,
- eine psychologische Diagnostik, z.B. Leistungsdiagnostik (ohne medizinische Indikation),
- Beratung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (z.B. Mobbing),
- Psychotherapeutische Verfahren zur Selbsterfahrung (ohne medizinische Indikation).
Die Leistungskataloge der oben beschriebenen Kostenträger umfassen psychotherapeutische Leistungen ausschließlich bei Vorliegen einer medizinischen Indikation, d.h. einer oder mehrerer behandlungsbedürftiger Erkrankungen.
Sehr gerne unterstütze ich Sie im Rahmen individuell ausgewählter IGeL-Leistungen dabei, dass es soweit gar nicht erst für Sie kommen muss!Sprechen Sie mich hierzu gerne an.